Moped­versicherung

  • Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
    Auch für junge Fahrer*innen
  • Schon ab 4,40 Euro mtl.
    Direkt online bestellen und digital bezahlen
  • Elektrokleinstfahrzeuge versicherbar
    E-Scooter & andere
Gothaer Moped-Versicherung: Paar auf Moped ist froh, das KFZ gut versichert zu haben.



Leistungen der Moped­versicherung

Haft­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­­pflicht + Teil­kasko

Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den

100 Mio. € pauschal
100 Mio. € pauschal

Ent­wen­dung

Gro­be Fahr­lässig­keit

Na­tur­ge­wal­ten

Brand und Ex­plo­sion

Glas­bruch

Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art

Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Absicherung von Elektrofahrzeugen
Tierbiss- und Folgeschäden

Drei gute Gründe für die Gothaer Moped­ver­sicherung

1.

Beliebiger Fahrer­kreis
bei gleichem Preis

Alle Fahrer*innen sind mitversichert

2.

Einfache digitale
Zahlungs­wege

Paypal, Giropay und Kreditkarte

3.

Schnelle 24/7-Schaden-
Sofort-Hilfe

Bei Notfällen sind wir immer erreichbar



Folgende Fahr­zeuge können im Rahmen der Moped­ver­si­che­rung ver­sichert werden

Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektro­motoren über eine Nenn­leis­tung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchst­geschwin­dig­keit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen) betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • mehr
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Klein­kraft­räder nach Art von Fahrrädern mit elektro­moto­rischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchs­tens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird.

Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraftfahr­zeuge mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbst­zün­dungs­motoren.mehr

Unab­hängig von der Antriebs­art beträgt die Nenn­dauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßen­quads oder
  • 6 kW für leichte Vierrad­mobile mit geschlos­senem Fahr­gastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit

  • bis 15 km/h

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraft­fahr­zeuge (Einzel- oder Typ­ge­nehmi­gung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungs­bescheinigung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung doku­men­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.


Weitere Informationen zur Gothaer Mopedversicherung

Ihr neues Moped­kenn­zeichen

Das neue Versicherungs­kennzeichen für Ihr Moped können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal, Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direkt­überweisung). Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Kennzeichen bzw. die Plakette sowie die Versiche­rungs­bescheinigung komfortabel per Post zu­ge­stellt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März.

Mit unserer Moped­versicherung können Sie sich auf umfassenden Ver­siche­rungs­schutz zum günstigen Beitrag verlassen!

Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folien­kennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blech­kenn­zeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folienkennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal, Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Mopedversicherung

Mopedversicherung (AVB)

Häufige Fragen zur Moped­versicherung

Welche Fahr­zeuge kann ich über ein Ver­sicherungs­kenn­zeichen ver­sichern?

Gibt es im Hin­blick auf die Antriebs­art des Fahr­zeugs einen Unter­schied?

Welche Daten muss ich im Online-Dialog ein­geben?

Wie be­zahle ich mein Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

Wann er­halte ich mein Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

Ist das Ver­sicherungs­kenn­zeichen un­be­grenzt gültig?

Was be­deutet der Farb­wechsel bei Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

Ist auf dem Ver­sicherungs­kenn­zeichen der Ver­sicherer erkenn­bar?

Kann ich Roller, E-Scooter und Co. weiter ab­sichern?

Was ist im Fall eines Fahr­zeug­wechsels zu tun?

Wann muss der Ver­sicherungs­beitrag ge­zahlt werden?

Was ist zu tun, wenn ich das Fahr­zeug verkaufe?

Wie erhalte ich bei Dieb­stahl des Ver­sicherungs­kenn­zeichens Ersatz?

Was muss ich bei einem Schaden tun?

Berater*in in der Nähe

Haben Sie Fragen zur Gothaer Moped­versicherung?

Sie möchten sich mit der Gothaer Mopedversicherung zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen z. B. zum Versicherungskennzeichen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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